Privatpersonen
Das deutsche Steuerrecht unterliegt ständigen Rechtsänderungen.Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung werden die aktuellen steuerlichen Aspekte berücksichtigt, um Ihre Steuerlast zu senken.
Die Steuererklärung kann von meiner Kanzlei über einen gesicherten Weg per Internet an das Finanzamt übermittelt werden. Im Fall einer Erstattung, steht Ihnen Ihr Geld somit schneller zur Verfügung.
Aufgrund einer von Ihnen erteilten Vollmacht, werden die Bescheide direkt zu mir geschickt und innerhalb der Rechtsbehelfsfrist geprüft. Falls es Notwendig ist, lege ich in Ihrem Auftrag Einspruch ein und vertrete Sie, wenn nötig, auch vor dem Finanzgericht.
Ich bin Ihnen behilflich bei:
- Einkommensteuererklärung ("Lohnsteuerjahresausgleich")
- Veranlagungsvergleich (bei Eheschließung, Scheidung oder Tod)
- Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer, auch für Gemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaft)
-Bescheidprüfung
-Rechtsbehelfe
Unternehmen
Ich begleite kleine und mittelständische Unternehmen in allen Phasen des Bestehens. Angefangen von der Existenzgründung, über die Individuelle Beratung bis zur steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Vollversorgung.
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist Grundlage vieler wirtschaftlicher Entscheidungen, nicht nur für Sie, sondern auch für Banken, wenn z.B. Investitionen anstehen, oder für Finanzämter als Basis zur Festsetzung von laufenden Steuervorauszahlungen.
Innerhalb kürzester Zeit bearbeite ich Ihre Buchhaltung und kann Ihnen folgende Auswertungen zur Verfügung stellen:
- Summen- und Saldenlisten
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (u.a. kurzfristige Erfolgsrechnungen mit Vergleichszahlen des Vormonats/Vorjahres)
- Liquiditätsübersichten
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Offene Posten
- Buchhaltungen
- Mahnwesen
Lohnbuchhaltung
Gerade in der Lohnbuchhaltung spielen vor allem die Ansprüche des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer eine sehr große Rolle, Dabei sind ständige Rechtsänderungen mit zu berücksichtigen.
Meine Leistung für Sie:
- EDV-gestützte Lohnbuchhaltung- und Berechnung
- Durchführung sämtlicher Meldungen und Bescheinigungen im Personalbereich z.B. Meldungen an Krankenkassen, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften
- Lohnsteuer-Anmeldungen
Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen
Je nach Rechtsform und Große des Unternehmens gibt es verschiedene Gewinnermittlungsarten, auf deren Grundlage die betrieblichen Steuererklärungen erstellt werden.
Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und G+V) und der Einnahmen–Überschussrechnung sind die erstellte Finanzbuchhaltung und die erteilten Auskünfte. Diese Unterlagen dienen den Finanzämtern, neben den Steuererklärungen, zur Steuerfestsetzung und Banken, Behörden und vor allem den Inhabern als wichtige Entscheidungshilfe.
Ich erstelle für Sie:
- Bilanzen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften (Handels- und Steuerbilanzen)
- Einnahmen-Überschussrechnungen (Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG) für Gewerbetreibende und Freiberufler
- Anhang oder Lagebericht
- verkürzte Bilanzen zur Offenlegung durch EHUG (Unternehmensregister)
- Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen und Auseinandersetzungsbilanzen
- Anlagenbuchhaltung (Inventaraufstellung
- Körperschaftsteuererklärungen (Erklärung für Körperschaften z.B.: GmbH, Vereine usw.)
- Umsatzsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Feststellungserklärungen für Personengesellschaften